Überprüfung der BVT´s - Erfahrungsbericht |
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Bis
zum 17.8.2019 mussten Betreiber von IPPC-Anlagen zur Abfallbehandlung
der Behörde mitteilen, ob eine Anpassung der Anlage an den Stand der
Technik, wie er in den BVT-Schlussfolgerungen festgeschrieben ist,
erforderlich ist. Die IUT hat an 19 Standorten in Österreich diese
Überprüfung selbst vorgenommen oder den Betreiber dabei unterstützt.
Folgende Erfahrungen haben wir dabei gemacht. |
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Quelle: Biogas ZEMKA GmbH
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