|
|
Sehr geehrte Damen und Herren! |
Vereinfachungen
in der Gewerbeordnung betreffen auch die Genehmigungsverfahren für
Betriebsanlagen. Die Verfahren sollen effizienter und kürzer werden. Wir
erläutern Ihnen zwei wesentliche Neuerungen.
Ein weiterer Beitrag zu rechtlichen Veränderungen befasst sich mit der
Recycling-Baustoffverordnung, die schon wenige Monate nach dem
Inkrafttreten novelliert wurde.
Alle unsere Kunden, die Betreiber einer IPPC-Anlage sind, müssen sich
damit auseinandersetzen, ob ein Ausgangszustandsbericht erforderlich
ist. Wir erklären Ihnen, wann dieser notwendig ist und welche Inhalte er
aufzuweisen hat.
Unser letzter Beitrag beschäftigt sich mit den Evaluierungen zum Explosionsschutz an der Papierfabrik Hamburger in Pitten.
Wissenswertes, Nützliches, Interessantes, es ist sicher auch für Sie etwas dabei.
|
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Ing. Karl Harather
 |
 |
|
|
|
|
|