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Sehr geehrte Damen und Herren! |
Lithium-Batterien
finden aufgrund ihrer hohen Energiedichte immer stärkere Verbreitung.
Sie bergen aber bei der Verwendung und Entsorgung eine relevante
Brandgefahr. Besondere Anforderungen an die Lagerung und Behandlung
gebrauchter Lithium-Zellen sind notwendig, um das Gefahrenpotenzial zu
minimieren.
Eine Betriebsanlage, in der gefährliche Stoffe oder Abfälle in
relevantem Maße gelagert oder behandelt werden, fällt in den
Geltungsbereich der Seveso III Richtlinie. Welche Kriterien dabei maßgebend sind und welche Konsequenzen daraus resultieren, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Die rechtskonforme Abwicklung von Vergabeverfahren stellt für
öffentliche Auftraggeber eine große Herausforderung dar. Viele
„Fallgruben“ pflastern den Weg bis zur Zuschlagserteilung.
Professionelle Unterstützung, zum Beispiel durch die IUT, hilft Ihnen,
Fehler zu vermeiden.
Wissenswertes, Nützliches, Interessantes, es ist sicher auch für Sie etwas dabei.
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Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Ing. Karl Harather
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